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   OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15   

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https://dejure.org/2016,13442
OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15 (https://dejure.org/2016,13442)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2016 - 8 U 92/15 (https://dejure.org/2016,13442)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 8 U 92/15 (https://dejure.org/2016,13442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 160 Abs 1 AO
    Provisionsansprüche aus einem sog. Affiliate-Partnerprogramm im Internet: Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Empfänger einer Leistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • affiliateundrecht.de

    Merchant hat keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Affiliate auf Benennung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Empfänger einer Leistung i.S.d. § 160 Abs. 1 AO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Auskunft über den tatsächlichen Empfänger einer Leistung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Merchant hat keinen Auskunftsanspruch gegen Affiliate, den wirtschaftlich Berechtigten zu erfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1372
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.11.1998 - I R 108/97

    Empfängernachweis bei Zahlungen an Domizilgesellschaften

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
    Es ist das Risiko der Beklagten, wenn die Klägerin die tatsächlichen Empfänger der Leistungen nicht bekannt geben möchte (vgl. auch BFH, Urt. v. 10.11.1998 - I R 108/97 -, Rn. 16, zitiert nach juris.).

    Jeder Steuerpflichtige, der sich auf Geschäfte mit auf den Seychellen ansässigen Gesellschaften einlässt, ist sich der Gefahr bewusst bzw. müsste sich der Gefahr bewusst sein, dass auf den Seychellen ansässige Gesellschaften nicht selten zur Umgehung der Steuerpflicht von Inländern eingeschaltet werden (vgl. auch BFH, Urt. v. 10.11.1998 - I R 108/97 -, Rn. 16, zitiert nach juris.).

  • FG Düsseldorf, 29.10.2002 - 6 K 5596/99

    Empfängerbenennung; Zinszahlung; Sparbrief; Kontenwahrheit; Treuhänder;

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
    Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris; FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris; FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris; FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).

    Tut er dies dennoch und lehnt der Vertragspartner die Angaben ab, liegt die Unkenntnis über den Empfänger der Leistung allein im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen (vgl. auch FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris; BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris).

  • FG Köln, 06.03.2003 - 13 K 301/01

    Benennungsverlangen bei Ausgabe von Teilschuldverschreibungen (Commercial Papers)

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
    Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris; FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris; FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris; FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).

    Der Steuerpflichtige hätte sich auf ein solches Geschäft gar nicht erst einlassen müssen (vgl. FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 30 zitiert nach juris).

  • BFH, 09.04.1987 - IV R 142/85

    Berücksichtigung von Honoraren als Betriebsausgaben - Pflicht des

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
    Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris; FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris; FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris; FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).

    Tut er dies dennoch und lehnt der Vertragspartner die Angaben ab, liegt die Unkenntnis über den Empfänger der Leistung allein im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen (vgl. auch FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris; BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
    Nur ausnahmsweise kann nach Treu und Glauben für den Schuldner eine Auskunftspflicht bestehen, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH, Urt. v. 13.12.2001 - I ZR 44/99, Rn.22, 23, zit. nach juris; Palandt-Ellenberger, BGB, 75.Aufl., § 260 Rn. 4).
  • FG Hamburg, 28.09.2007 - 6 K 202/04

    Abgabenordnung: Zur Gewinnkorrektur nach § 160 AO und zur Gewinnhinzuschätzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2016 - 8 U 92/15
    Die Beklagte hätte sich zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten beispielsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Identität ihres Geschäftspartners vergewissern und sich gegebenenfalls bereits bei Vertragsschluss für den Fall eines entsprechenden Auskunftsersuchens des Finanzamts nach §§ 90 Abs. 2, 160 Abs. 1 AO einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Offenlegung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Klägerin einräumen lassen können (vgl. auch BFH, Urt. v. 09.04.1987 - IV R 142/85 -, Rn. 13, zitiert nach juris; FG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2002 - 6 K 5596/99 K, BB -, Rn. 24, zitiert nach juris; FG Köln, Urt. v. 06.03.2003 - 13 K 301/01 -, Rn. 8, 30, 34 zitiert nach juris; FG Hamburg, Urt. v. 28.09.2007 - 6 K 202/04 -, Rn. 46, zitiert nach juris.).
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